Zusammenfassung der
Studie "Umweltbeurteilung von Gesetzen und Verordnungen - Schwerpunkt Steiermark"
Im Bereich der formalen Umweltbewertungsverfahren
für Projekte, Pläne, Programme und Politiken sowie Gesetze und
Verordnungen ist innerhalb der letzten drei Dekaden eine stetige Entwicklung
festzustellen:
-
Die gesetzliche Regelung zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Projekte in Österreich
von 1993 („UVP-G“) wurde bereits geändert („UVP-G 2000“), um der ihr
zugrundeliegenden ebenfalls novellierten EU-Richtlinie zu entsprechen.
-
Es ist eine Einigung über
die EU-Richtlinie für die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter
Pläne und Programme („strategische Umweltprüfung“, abgekürzt:
SUP) zwischen Rat und Europäischem Parlament erzielt worden. Die Richtlinie
wird voraussichtlich Mitte 2001 im Amtsblatt der Union veröffentlicht
werden und damit in Kraft treten.
-
Auch im Bereich der Prüfung
der Umweltauswirkungen von Gesetzen und Verordnungen gibt es Ansätze
und Erfahrungen, sowohl im Ausland (vor allem in Dänemark, Finnland,
den Niederlanden und Norwegen) als einige wenige auch in Österreich.
Die derzeit vorliegenden ausländischen
Erfahrungen demonstrieren dabei, daß die Gesetzes-UFA ein relativ
einfaches Verfahren ist, das mit vertretbarem Aufwand einen durchaus beachtlichen
Nutzen bewirken kann. Es ist relativ unkompliziert, unbürokratisch
und verzögert den legislativen Prozeß nur, wenn dieser – bezogen
auf die Umweltfolgenabschätzung (UFA) - unzulänglich durchgeführt
wurde.
Flankierend dazu beschloß
der „Cardiff-Gipfel“ des Rates die Integration der Umwelt in alle Politikbereiche
voranzutreiben. Die von den jeweiligen Fachräten zu erarbeitenden
Sektorstrategien zur Umweltintegration sind dem Rat im Juni 2001 vorzulegen.
Um die Etablierung einer
UFA von Gesetzen und Verordnungen in Österreich zu unterstützen,
beschreibt die vorliegende Studie zunächst deren Verfahrensschritte
und ihre prinzipiellen Übertragungsmöglichkeiten auf Österreich.
Die wichtigsten UFA-Bausteine sind:
-
“screening“: Entscheidung, welche
Gesetze und Verordnungen einer UFA unterliegen sollen, also welche vermutlich
erhebliche Umweltauswirkungen nach sich ziehen
-
“scoping“: Systemabgrenzung
für die UFA, dabei werden sowohl der räumliche und zeitliche
Geltungsbereich der Abschätzung bestimmt als auch der sachliche: Mit
welchen Indikatoren oder sonstigen Methoden werden die Umweltauswirkungen
des Gesetzentwurfs und seiner allfälligen Alternativen analysiert,
wie hoch ist der Detaillierungsgrad der UFA?
-
Bewertung und Dokumentation
der Umweltauswirkungen: In einem „Umwelterklärung“ genannten Dokument
werden auf der Grundlage des “scoping“ die Umweltauswirkungen festgestellt,
beschrieben, bewertet und nach Möglichkeit bei zu erwartenden negativen
Umweltauswirkungen Maßnahmen zu deren Vermeidung, Verminderung oder
Ausgleich vorgeschlagen. Ferner wird der UFA-Ablauf selbst dokumentiert.
-
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Wie ist die Öffentlichkeit im UFA-Ablauf einbezogen?
-
Qualitätskontrolle: Externe
Überprüfung der Umwelterklärung nach Qualitätsstandards,
bei Mängeln könnte eine Überarbeitung der Umwelterklärung
verlangt werden
-
Einfluß der UFA auf die
Entscheidungsfindung: Was erreichen UFA und Umwelterklärung? Der Zweck
der UFA besteht ja primär darin, die politische Entscheidungsfindung
hinsichtlich ihrer ökologischen Optimierung zu beeinflussen, also
muß dargelegt werden, ob und wie dies erfolgt ist.
Die UFA von Gesetzen besteht
dabei nicht in der schematischen Aneinanderreihung dieser Verfahrensschritte,
sondern ist als prozeßorientierte Vorgangsweise zu verstehen, welche
eine fundierte Entscheidungshilfe für die Umweltpolitik anbietet und
im Sinne eines Qualitätsmanagements für die Legislative die ökologische
Güte von Rechtsvorschriften sicherstellt und anhebt.
Die Vorteile des Prüf-
(Umweltfolgen des Gesetzentwurfs werden im Nachhinein bzw. zu einem relativ
späten Zeitpunkt bestimmt) und Integrationsmodells (Umwelt-folgen
des Gesetzentwurfs werden rechtzeitig in den Gesetzwerdungsprozeß
integriert) sollen auf innovative Art verknüpft werden, um einen qualitativ
befriedigenden UFA-Ansatz entwickeln zu können.
Mit diesem stellt die Gesetzes-UFA
ein Instrument dar, mit dem Umweltbelange sowohl rechtzeitig als auch adäquat
in den politischen Entscheidungsprozeß eingebunden werden können.
In der Folge untersucht die
Studie exemplarisch, wie eine Gesetzes-UFA für die Rechtsvorschriften
des Bundeslandes Steiermark ablaufen könnte. Dafür wird zunächst
die derzeitige Situation in der Steiermark bezüglich der Umweltgesetzgebung
und ihrer bereits derzeitig möglichen Begutachtung durch den Umweltanwalt
dargestellt. Weiterhin werden danach alle notwendigen Basisbausteine für
eine künftige UFA legislativer Vorhaben der Steiermark entwickelt.
Abschließend wird ein
konkreter Verfahrensvorschlag für eine steirische Gesetzes-UFA dargestellt.
Unter anderem finden dort das neue Landesumweltprogramm Steiermark (LUST
2000) und die dessen Umsetzung periodisch evaluierende Kommission Berücksichtigung,
die im UFA-Ablauf als sogenanntes „UFA-Team“ eingesetzt wird.
Aus dem Verfahrensvorschlag
ist klar ersichtlich, welche Akteure zu welchem Zeitpunkt welche Aufgaben
durchführen, wobei existierende Rechtsvorschriften der Steiermark
in vollem Umfang berücksichtigt wurden und in den Vorschlag eingearbeitet
worden sind.
Die UFA-Prinzipien sind bei
den dargestellten Vorschlägen der steirischen Situation angepaßt
und auf diese zugeschnitten worden: Die Umweltfolgenabschätzung muß
nämlich den praktischen Kontext ihres Einsatzgebietes und die tatsächlichen
Rahmenbedingungen und Akteurskonstellationen berücksichtigen, um möglichst
erfolgreich sein zu können.
Die UFA soll sich daher
an die spezifischen praktischen und tatsächlich wirkenden Gesetzwerdungsmechanismen
in der Steiermark (und nicht an eine theoretische Vorstellung von diesen)
anpassen und nicht umgekehrt, um ihre erklärten Ziele erreichen zu
können.
Ein auf der Basis der vorliegenden
Studie durchzuführendes Pilotprojekt könnte wertvolle Empfehlungen
und Anregungen für das Forschungsfeld der UFA von legistischen Vorhaben
liefern, auch über den steirischen oder österreichischen Bereich
hinaus.
Mit der Gesetzes-UFA steht
ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um die derzeit vielzitierte
geforderte Integration des Umweltschutzes in alle Politikbereiche unterstützen
zu können. Gleichzeitig bietet ihre Anwendung auch die Möglichkeit,
dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher zu kommen und dabei
einen Bewußtseinsbildungsprozeß zu unterstützen, welcher
die Berücksichtigung von Umweltauswirkungen ebenso ernst nimmt wie
die schon jetzt übliche Einbeziehung ökonomischer, sozialer und
finanzieller (etwa volks- und betriebswirtschaftlicher) Gesetzesauswirkungen.
home
®