Zusammenfassung der Studie "Umweltbeurteilung von Gesetzen und Verordnungen - Schwerpunkt Steiermark"

Im Bereich der formalen Umweltbewertungsverfahren für Projekte, Pläne, Programme und Politiken sowie Gesetze und Verordnungen ist innerhalb der letzten drei Dekaden eine stetige Entwicklung festzustellen:
 

Die derzeit vorliegenden ausländischen Erfahrungen demonstrieren dabei, daß die Gesetzes-UFA ein relativ einfaches Verfahren ist, das mit vertretbarem Aufwand einen durchaus beachtlichen Nutzen bewirken kann. Es ist relativ unkompliziert, unbürokratisch und verzögert den legislativen Prozeß nur, wenn dieser – bezogen auf die Umweltfolgenabschätzung (UFA) - unzulänglich durchgeführt wurde.

Flankierend dazu beschloß der „Cardiff-Gipfel“ des Rates die Integration der Umwelt in alle Politikbereiche voranzutreiben. Die von den jeweiligen Fachräten zu erarbeitenden Sektorstrategien zur Umweltintegration sind dem Rat im Juni 2001 vorzulegen.

Um die Etablierung einer UFA von Gesetzen und Verordnungen in Österreich zu unterstützen, beschreibt die vorliegende Studie zunächst deren Verfahrensschritte und ihre prinzipiellen Übertragungsmöglichkeiten auf Österreich. Die wichtigsten UFA-Bausteine sind:

Die UFA von Gesetzen besteht dabei nicht in der schematischen Aneinanderreihung dieser Verfahrensschritte, sondern ist als prozeßorientierte Vorgangsweise zu verstehen, welche eine fundierte Entscheidungshilfe für die Umweltpolitik anbietet und im Sinne eines Qualitätsmanagements für die Legislative die ökologische Güte von Rechtsvorschriften sicherstellt und anhebt.
Die Vorteile des Prüf- (Umweltfolgen des Gesetzentwurfs werden im Nachhinein bzw. zu einem relativ späten Zeitpunkt bestimmt) und Integrationsmodells (Umwelt-folgen des Gesetzentwurfs werden rechtzeitig in den Gesetzwerdungsprozeß integriert) sollen auf innovative Art verknüpft werden, um einen qualitativ befriedigenden UFA-Ansatz entwickeln zu können.

Mit diesem stellt die Gesetzes-UFA ein Instrument dar, mit dem Umweltbelange sowohl rechtzeitig als auch adäquat in den politischen Entscheidungsprozeß eingebunden werden können.

In der Folge untersucht die Studie exemplarisch, wie eine Gesetzes-UFA für die Rechtsvorschriften des Bundeslandes Steiermark ablaufen könnte. Dafür wird zunächst die derzeitige Situation in der Steiermark bezüglich der Umweltgesetzgebung und ihrer bereits derzeitig möglichen Begutachtung durch den Umweltanwalt dargestellt. Weiterhin werden danach alle notwendigen Basisbausteine für eine künftige UFA legislativer Vorhaben der Steiermark entwickelt.

Abschließend wird ein konkreter Verfahrensvorschlag für eine steirische Gesetzes-UFA dargestellt. Unter anderem finden dort das neue Landesumweltprogramm Steiermark (LUST 2000) und die dessen Umsetzung periodisch evaluierende Kommission Berücksichtigung, die im UFA-Ablauf als sogenanntes „UFA-Team“ eingesetzt wird.
Aus dem Verfahrensvorschlag ist klar ersichtlich, welche Akteure zu welchem Zeitpunkt welche Aufgaben durchführen, wobei existierende Rechtsvorschriften der Steiermark in vollem Umfang berücksichtigt wurden und in den Vorschlag eingearbeitet worden sind.

Die UFA-Prinzipien sind bei den dargestellten Vorschlägen der steirischen Situation angepaßt und auf diese zugeschnitten worden: Die Umweltfolgenabschätzung muß nämlich den praktischen Kontext ihres Einsatzgebietes und die tatsächlichen Rahmenbedingungen und Akteurskonstellationen berücksichtigen, um möglichst erfolgreich sein zu können.
Die UFA soll sich daher an die spezifischen praktischen und tatsächlich wirkenden Gesetzwerdungsmechanismen in der Steiermark (und nicht an eine theoretische Vorstellung von diesen) anpassen und nicht umgekehrt, um ihre erklärten Ziele erreichen zu können.

Ein auf der Basis der vorliegenden Studie durchzuführendes Pilotprojekt könnte wertvolle Empfehlungen und Anregungen für das Forschungsfeld der UFA von legistischen Vorhaben liefern, auch über den steirischen oder österreichischen Bereich hinaus.

Mit der Gesetzes-UFA steht ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um die derzeit vielzitierte geforderte Integration des Umweltschutzes in alle Politikbereiche unterstützen zu können. Gleichzeitig bietet ihre Anwendung auch die Möglichkeit, dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung näher zu kommen und dabei einen Bewußtseinsbildungsprozeß zu unterstützen, welcher die Berücksichtigung von Umweltauswirkungen ebenso ernst nimmt wie die schon jetzt übliche Einbeziehung ökonomischer, sozialer und finanzieller (etwa volks- und betriebswirtschaftlicher) Gesetzesauswirkungen.

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